Gemeinsam und doch getrennt durch die Pandemie - Bund beschließt neue Arbeitsschutzregelung
PREFORM Schweiz AG
09.09.2020
Und auch in der Arbeitswelt ist das Thema Infektionsschutz angekommen. Nachdem das Home-Office zu Beginn der Pandemie fast schon eine Art Renaissance als alternative Arbeitsform wiedererlebt hat, versuchen viele Unternehmen nun allmählich wieder einen Weg in die Normalität zurück zu finden. Dass der bisherige Büro-Alltag dabei nicht mehr so aussehen wird wie gewohnt, ist obsolet. Denn auch hier müssen Lösungen zum Schutz der Mitarbeiter*innen und Alternativen zu bisherigen Raumkonzepte wie dem Trend des Open Space Büros gefunden werden.
Neue Arbeitsschutzregelung für Büros bringt Sicherheit
Mit einer Art Leitfaden für Schutzmaßnahmen vor Infektionen am Arbeitsplatz gibt der Bund den Unternehmen jetzt eine Hilfestellung für die konkrete Umsetzung an die Hand. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu die neue „SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel“ veröffentlicht, die am 20.08.2020 in Kraft getreten ist. Diese konkretisiert die Anforderungen an den Arbeitsschutz, stellt Regeln für den Arbeitsplatz im Büro auf und schafft Rahmenbedingungen für die Anpassung von Büroräumen mit dem Fokus auf den Infektionsschutz.
Solange kein Impfstoff für CoViD-19 vorhanden ist, bleiben Hygiene, Masken und ein Abstand von mindestens 1,50 m die wichtigsten Instrumente im Infektionsschutz. Hinzu kommen Maßnahmen wie die ausreichende Lüftung der Räumlichkeiten, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und die Reduzierung von Kontakten durch Bildung von abwechselnden Arbeitsgruppen und Home-Office, um die Möglichkeit einer Infektion zu reduzieren.
Infektionsschutz direkt am Arbeitsplatz – so ist‘s möglich
Doch was tun, wenn aus Platzgründen der vorgegebene Mindestabstand zwischen Arbeitsplätzen selbst durch eine Neuanordnung des Mobiliars nicht eingehalten werden kann? Hierfür hat das BMAS ebenfalls konkrete Vorgaben entwickelt, an denen sich Unternehmen orientieren können. In solchen Fällen ist eine Trennung der Atembereiche durch technische Maßnahmen wie Trennwände oder flexible Raumgliederungssysteme durchzuführen. Diese sieht wie folgt aus:
- • Abtrennung durch frontale Stellwände bei gegenüberliegenden Schreibtischen zwischen den Mitarbeiter*innen.
- • Abtrennung durch seitliche Stellwände bei nebeneinanderliegenden oder benachbarten Schreibtischen.
- • Bei der Abtrennung muss auf eine Mindesthöhe von 1,50 m (gemessen am oberen Rand der Abtrennung) für Sitzarbeitsplätze geachtet werden, für Steharbeitsplätze liegt die Mindesthöhe der Abtrennung hingegen bei 2,00 m.
- • Falls Sitz-Steh-Arbeitsplätze genutzt werden, sollte die Abtrennung so installiert werden, dass sie sich mit der verstellbaren Höhe der Tischfläche bewegt.
- • Die Abtrennung von Arbeitsplätzen zu angrenzenden und hochfrequentierten Laufwegen im Büro durch Trennwände oder Raumgliederungssysteme ist zudem eine zusätzliche sinnvolle Option zum Schutz vor Infektionen.
- • Abtrennungen aus transparentem Material sind zu bevorzugen, um erforderlichen Sichtkontakt und ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten.
- • Durch die Abtrennung darf es nicht zu zusätzlichen Gefährdungen der Mitarbeiter*innen kommen. Spitze Ecken, scharfe Kanten und eine unzureichende Standsicherheit der Trennelemente sind daher zu vermeiden.
Beratung durch den Experten
Aus Perspektive vieler Arbeitgeber gestaltet sich die Umsetzung dieser Arbeitsschutzregeln schon alleine aus Platz- und Kostengründen nicht immer ganz einfach. Die Umstrukturierung von Büroräumen kostet Geld - schnelle Lösungen, die ein einfaches Nachrüsten bereits bestehender Arbeitsplätze ermöglichen, sind da gefragter denn je. Für eine fachgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen, können sich Unternehmen auch Unterstützung durch einen Experten für Arbeitsplatzgestaltung holen. Der führende Hersteller von Akustiklösungen für Büros PREFORM beispielsweise bietet neben geeigneten Produkten wie Trennwänden oder Raumgliederungssystemen auch eine kompetente Beratung für eine sichere Arbeitsplatzgestaltung rund ums Thema Infektionsschutz und Akustik. www.preform.ch/akustikberatung
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